Verein
Vereinsziele
Im SKBS Thurland sind alle Rassen herzlich willkommen
- Erzeihung von Hunden
- Erziehungskurse für Anfänger
- Ausbildung von Begliet und Familienhunden
- Spezialausbildung von Hundesportarten wie (IGP/VPG, Begleithund, Mondioring, Agility, Hundefrisbee)
- Durchführung von Wettkämpfen und Anlässen aller Art
- Beraten in allen Belangen der Hundehaltung
- Wahrung Kynologischer Interressen, speziell der Belgischen Schäferhunde
- Kameradschaftliches Beisammensein
Klubhütten – Vermietung
Die Klubhütte kann für Veranstalltungen gemietet werden.
Erziehungskurse
Neu im SKBS-thurland Erziehungskurs gemäss Ausbildungsanforderung für Hundehalter.
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.
Der SKBS-Thurland bietet ab 2022 die bei den Kantonen Anerkante Erziehungskurse an.
Kursdauer: 10 Lektionen
Kosten: Fr. 200.–
Alter: ab 12 Wochen
Infos für Neumitglieder
Platzreglement
Sofern keine offiziellen Trainings, Anlässe, Kurse etc. stattfinden oder die Hütte oder der Platz nicht vermietet ist, stehen Übungsplatz und Trainingsmaterial allen Clubmitgliedern zur Verfügung.
Nach dem Training sind Übungsgeräte sauber und ordentlich an ihrem Platz zu versorgen.
Nichtmitglieder haben nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes Zutritt zum Gelände, Ausgenommen sind Kurse, Prüfungen, Anlässe oder offizielle Trainings.
Gäste an offiziellen Trainings sollen einen Beitrag von Fr. 5.– pro Training in die Klubkasse bezahlen. Die Übungsleiter sind gehalten, diese Entschädigung einzufordern und mit dem Kassier abzurechnen.
Private Trainings gegen Bezahlung sind nicht gestattet.
Auf dem Gelände der SKBS Thurland wird keinerlei Gewalt geduldet. Schlagen treten , massive Leineneinwirkungen etc. sind verboten. Stachelhalsbänder und Elektroimpulsgeräte sind ebenfalls verboten. Allfällige Vorkommnisse sind dem Vorstand zu melden und werden zur Anzeige gebracht.
Die Hunde müssen vor dem Betreten des Platzes versäubert werden.
Auf dem ganzen Areal und den umliegenden Flurstrassen gilt absolute Kotaufnahmepflicht.
Jeder Hundehalter ist für seinen eigenen Hund verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass der Hund an Mensch, Tier und Trainingsmaterial keinen Schaden anrichtet.
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Hundehalters.
An trainingsfreien Zeiten kann der Platz gegen ein festgelegtes Entgelt vermietet werden. Der Vorstand entscheidet über die Vermietung. Auch hier gilt die Tierschutzkonforme Ausbildung – sonst erfolgt eine fristlose Kündigung des Vertrages.